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Mitgliederbereich

Gleich und gleich
gesellt sich gern
Wer du bist
zeigt dein Begleiter
An dem Knecht
kennt man den Herrn
An der Fahne ihre Streiter
Was du billigst noch so fern
Ist nach Tagen oder Wochen
Dein als ob Du´s selbst gesprochen

(Franz Grillparzer)

Comment (Ehrenkodex)

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Teil I: Sparte Hundeerziehung / Hundetherapie
  • An erster Stelle steht die harmonische Zusammenarbeit zwischen BeraterInnen (TrainerInnen) und HundebesitzerInnen sowie deren Hunden.
  • Ein freundlicher Umgangston mit den HundehalterInnen, sowie die Wahrung ihrer Privatsphäre ist zu beachten.
  • Grundlage einer guten Zusammenarbeit ist ein positiver Umgang der HundehalterInnen mit ihren Tieren.
  • Beim Arbeiten mit Hunden und HundehalterInnen muss gewährleistet sein, dass weder Tiere noch Menschen gefährdet werden.
  • Eine Schulung der HundehalterInnen, zum besseren Verständnis der Bedürfnisse ihrer Hunde, soll gefördert werden.
  • VHEZÖ-Mitglieder beraten nach bestem Wissen und Gewissen. Die Förderung einer Abhängigkeit der HundehalterInnen von Fähigkeiten der BeraterInnen ist kontraproduktiv und nicht erwünscht.
  • VHEZÖ-Mitglieder geben keine unseriösen „Garantieversprechungen“ ab, sondern eine reelle Einschätzung der Situation und Prognosen nach ihrem aktuellen Wissensstand.
  • Ist ein/e BeraterIn bei einer Beratung nicht ausreichend versiert, wird der/die HundehalterIn  an eine/n entsprechende/n KollegenIn weiterempfohlen.
  • Bei verhaltensauffälligen oder offensichtlich kranken Hunden, erfolgt eine ausdrückliche Empfehlung, eine veterinärmedizinische Abklärung durchführen zu lassen, bevor mit dem Training begonnen wird.
  • Von VHEZÖ-Mitgliedern werden keine Techniken eingesetzt und/oder empfohlen, die dem Hund körperlichen oder seelischen Schaden (z.B. Angst, Stress, etc.) zufügen können bzw. aggressionsfördernd sind. Darunter fallen z.B. Einsatz von Leinenruck, Schlägen, Tritten , der sog. „Alphawurf“, falscher Einsatz von Hilfsmitteln, ungeeignete, aversive bzw. verbotene Hilfsmittel.
  • Jedes VHEZÖ-Mitglied ist offen für neue, positive Trainingsmethoden, Techniken und Hilfsmittel und bestrebt, sich dahingehend selbständig weiterzubilden.
  

Teil II: Sparte Hundezucht
  • Züchter, die dem VHEZÖ als Mitglied angehören erklären sich bereit, nicht wissentlich mit Hunden zu züchten, die Erbefehler besitzen, die bei ihren Nachkommen zur Qual führen oder führen könnten. Der Begriff Erbfehler steht hier für die Gesamtheit von erblichen Abweichungen, Störungen und genetischen Defekten.

    Zuchtausschließungsgründe sollten sein:
    - Erblich bedingte Krankheitszustände oder Mängeln mit gesundheitlicher Beeinträchtigung
    - Erb-Umwelt-Erkrankungen (genetisch bedingte Bereitschaft zur Erkrankung)
    - Fehler in der Rasse/Zucht mit Auswirkungen auf die Gesundheit (z.B. Zwergen- oder Riesenwuchs, verkürzte Gesichtsschädel, extrem kurze Beine und extrem lange Wirbelsäulen)
    (Ein Teil dieser Zuchtfehler ist als "Qualzucht" definiert.)

 

  • Die Änderung des Tierschutzgesetzes brachte eine Präzisierung des Begriffs "Qualzuchten" mit sich. Zur Erreichung einer gesundheitlichen Verbesserung bei den betroffenen Rassen wurde eine Übergangsfrist bis zum 1.Jänner 2018 eingeräumt. Züchter, die dem VHEZÖ als Mitglied angehören erklären sichbereit, ab sofort nicht wissentlich mit Hunden zu züchten, bei deren Nachkommen die "Qualzuchtkriterien" tangiert werden.

    "Qualzuchtkriterien" sind folgende aufgelistete klinische Symptome, die für das Tier oder dessen Nachkommen mit wesentlichen Auswirkungen - Schmerzen, Leiden, Schäden oder Angst - verbunden sind und die physiologischen Lebensläufe wesentlich beeinträchtigen oder eine erhöhte Verletzungsgefahr bedingen:
    - Atemnot (kurze Schnauze, verlängertes Gaumensegel)
    - Bewegungsanomalien (Skelettanomalien, unphysiologische Gelenksstellungen)
    - Lahmheiten (HD, ED, OCD, Patellaluxation, Bandscheibenerkrankungen)
    - Entzündungen der Haut (vermehrte Hautfalten, lose Kopfhaut, Hängelefzen)
    - Haarlosigkeit (Farbverdünnungsalopezie, Pickout Snydrom)
    - Entzündungen der Lidbindehaut und/oder der Hornhaut (Rolllid, Ektropium, zusätzliche Wimpern
       bzw. Wimpernreihen)
    - Blindheit (PRA, CEA, Katarakt, Merle Syndrom)
    - Exophthalmus (pathologisches Hervortreten des Augapfels aus der Augenhöhle)
    - Taubheit (bei weißen Hunden)
    - Neurologische Symptome (Bandscheibenerkrankungen, Keil- und Blockwirbel,
      Stoffwechselstörungen)
    - Fehlbildungen des Gebisses (basal skelettale Malocclusion, Vor- oder Rückbiss, Zahnlosigkeit)
    - Missbildungen des Schädeldachs und/oder der Schädeldecke (persistierende Frontanellen)
    - Körperformen bei denen mit großer Wahrscheinlichkeit angenommen werden muss, dass natürliche Geburten nicht möglich sind

 

Teil III: Umwelt- und Tierschutz
  • VHEZÖ-Mitglieder sind offen für Anliegen des Umwelt- und Tierschutzes und bestrebt, diesbezüglich, in ihrem persönlichen Rahmen, unterstützend mitzuwirken.
  • VHEZÖ-Mitglieder sind bestrebt, Anliegen des Umwelt- und Tierschutzes mittels Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit zu verbreiten.

 


Teil IV: Ethische Grundsätze
  • Die Interessen des VHEZÖ werden von allen Mitgliedern vertreten und geschützt sowie die Vergrößerung des Verbandes aktiv unterstützt.
  • Es wird ein guter Zusammenhalt und Umgang der VHEZÖ Mitglieder untereinander gepflegt und kein erbandsschädigendes Verhalten getätigt.
  • Das VHEZÖ Logo darf von allen Mitgliedern auf deren Webseite im Zuge der Mitgliedschaft und Setzen eines Links zum VHEZÖ verwendet werden – die Verwendung für andere Zwecke bedarf     einer schriftlichen Zustimmung des VHEZÖ Vorstands. 
  • Der Mitgliedsbeitrag wird pünktlich bezahlt und es werden alle den Verband betreffenden finanziellen Dinge ehrlich gehandhabt.